Wie lautet die Definition für Hundetrainer für die benötigte Erlaubnis?
Eine Erlaubnis nach dem § 11 TierSchG benötigt jeder, der gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbildet (Genehmigung für Hundeschulen, Hundeausbilder und Hundetrainer) oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleitet gemäß nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 f Tierschutzgesetz (TierSchG). Diese Erlaubnispflicht gilt auch für verhaltenstherapeutische Tätigkeiten wie z.B. bei Hundepsychologen und Hundeverhaltenstrainer es der Fall ist. Gewerbsmäßig Tätigkeit z.B. eines Hundetrainers bedeutet hierbei, dass die Tätigkeit selbstständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird. Gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 1 TierSchG a. F. obliegt es demjenigen, der eine Erlaubnis zur Tätigkeitsausübung z.B. als gewerblicher Hundetrainer beantragt oder auch eine Erlaubnis zum Führen einer Hundeschule beantragt, seine Fachkunde hinreichend nachzuweisen.
Auch Hundeausbilder mit viel Praxiserfahrung, die schon seit vielen Jahren eine Hundeschule betreiben, sind betroffen. Für die Erlaubniserteilung nach § 11 TierSchG müssen trotzdem die theoretischen Kenntnisse nachgewiesen werden.
Der Vorbereitungslehrgang für Hundetrainer beinhaltet ca. 600 DIN A4 Seiten hilfreiches theoretisches Lernmaterial und bereitet Sie sehr umfänglich auf die Sachkundeprüfung bei Ihrem örtlichen Veterinäramt vor. In der Regel erhalten Sie von Ihrem Veterinäramt der Stadt oder Gemeinde, in der Sie leben, das Gewerbe betreiben oder eröffnen einen Fragekatalog ausgehändigt, bzw. beim Hundetrainer noch zusätzlich eine Literaturliste mit über 20 Fachbüchern, um sich mit diesen Unterlagen vorzubereiten. Die Unterlagen dienen dazu, dass Sie wissen, welche Themen bei der Sachkunde-Prüfung abgefragt werden. Ihnen obliegt i. d. R. dann sich selbst auf die Prüfung vor dem Amt vorzubereiten, anhand des Fragekataloges (der immer nur die Fragestellungen enthält), der Literaturliste mit einer Empfehlung von 20 Fachbüchern und den oben aufgeführten Themenbereichen. Ehrlich, wer besorgt sich für die Vorbereitung über 20 Fachbücher? Dies wird Ihnen in dem Vorbereitungslehrgang abgenommen. Ich habe die Fachbücher und die Fragestellungen aus den Fachbüchern professionell zusammengetragen. Die Prüfung der Sachkunde selbst nimmt wiederum Ihr Veterinäramt ab, in der Stadt oder Gemeinde, in der Sie Leben, Ihr Gewerbe betreiben oder eröffnen wollen. In der Regel mittels einer schriftlichen und mündlichen Prüfung, einer Praxisprüfung und mittels eines Fachgespräches.
Hier können Sie den Fragekatalog und / oder die Literaturliste mit den empfohlenen Fachbüchern einsehen:’
https://cloud.hunde-trainingskonzepte.de/index.php/s/Sachkunde-Inhalte-Hundetrainer
Welche fachlichen Kenntnisse sind für die Prüfung zur Sachkunde erforderlich?
Sie erhalten in der Regel von Ihrem Veterinäramt die oben beschriebene Literaturliste und evtl. einen Fragekatalog. Diese Unterlagen dienen dazu, dass Sie wissen, welche Themen bei der Sachkunde-Prüfung abgefragt werden.
Dazu erhalten Sie evtl. noch eine Auflistung, welche fachlichen Kenntnisse für die erforderliche Sachkunde prüfungsrelevant sind.
Auflistung prüfungsrelevanter Lerninhalte
1) Biologie des Hundes
- Anatomie des Hundes
- motorische, sensorische und kognitive Fähigkeiten
- Fortpflanzung (Verhalten Rüden/Hündin, Zyklus, Trächtigkeit, Geburt)
- Individualentwicklung (Ontogenese)
- Verhaltensbiologie
- Soziale Organisation (Rangordnung, Sozialverhalten)
- Ausdrucksverhalten (Kommunikation mit Artgenossen und Menschen)
- Spielverhalten
- Aggressionsverhalten
- Jagdverhalten
- Domestikation (domestikationsbedingte Veränderungen)
- Rassekunde (Eignungen und rassespezifisches Verhalten)
2) Aufzucht, Haltung, Fütterung und allgemeine Hygiene Hundehaltung / Hundezucht
- Grundlagen der Hygiene
- Grundlagen der Zucht, Haltung, Ernährung und Pflege des Hundes
- Erkennen von Abweichungen (anatomisch, physiologisch)
- Welpenentwicklung (Sozialisation und Habituation)
3) Erkrankungen des Hundes, medizinische Prophylaxe/Versorgung
- Verletzungen, Erste Hilfe, Notfallmaßnahmen
- wichtige Infektionskrankheiten, wie z.B. Staupe, Parvovirose, Tollwut, Zwingerhusten
- Impfungen und Gesundheitsprophylaxe
- Endo- und Ektoparasitosen
- häufige Erkrankungen (Bewegungsapparat, Stoffwechselerkrankungen, altersbedingte Einschränkungen etc.)
4) einschlägige tierschutzrechtliche und sonstige Bestimmungen
- Tierschutzgesetz / Tierschutz-Hundeverordnung
- Sonstige Hunde betreffende Rechtsbereiche (z.B. StVO, BGB (Haftpflicht), bundes- und landesrechtliche Regelungen zu gefährlichen Hunden)
5) Ausbildung, Training
- Lernverhalten (Lernformen, klassische Konditionierung, operante/instrumentelle Konditionierung, formales, soziales Lernen)
- Kommunikation (Ausdrucksverhalten des Hundes, andere Kommunikationsformen des Hundes, Hund-Mensch-Kommunikation, Mensch-Hund Kommunikation)
- tierschutzgerechte und tierschutzwidrige Erziehungsmethoden
- altersspezifische Ausbildung (v.a. Welpen)
- angemessene Beschäftigung und Auslastung von Hunden (rassespezifisch, altersgemäß)
- Trainingsgestaltung (Ablauf, Aufbau etc.)
- Angst- und Aggressionsverhalten sowie Angst- und Aggressionsvermeidung im Alltag / in der Hundeausbildung, Ursachen, Entstehung und Korrektur von Meide – und Abwehrverhalten
- Stress bei Hunden (Physiologie des Stressgeschehens, Stressvermeidung und Stressmanagement, Auswirkungen von Stress im Alltag und in der Hundeausbildung)
- Erkennen und Korrigieren unerwünschten Verhaltens, Verhaltensstörungen (z.B. Bellen, Zerstören, Trennungsangst, stereotypes Verhalten)
- Hundesport (Sparten, Trainingsvoraussetzungen)
6) ausreichende Fähigkeiten im Umgang mit Hund und Hundehalter
- Kommunikation zwischen Trainer und Hundehalter (Didaktik, Vermittlung von Lerninhalten und Aufbau von Trainingsaufgaben)
Dieses Fachwissen wird bei der Sachkundeprüfung anhand von Rollenspielen (Trainer – Hundehalter – Hund) überprüft.
WICHTIG
Der Vorbereitungslehrgang ist KEINE Hundetrainerausbildung!
Es wird davon ausgegangen, dass der Prüfling, der sich zu einer Sachkundeprüfung beim zuständigen Veterinäramt meldet, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, das Fachwissen, vor allem in der praktischen Umsetzung durch diverse Ausbildungen und Praxisseminare sowie Workshops und Fortbildungen angeeignet hat oder schon als Hundetrainer oder ähnliches arbeitet!
In diesem Vorbereitungslehrgang werden die prüfungsrelevanten Themenbereiche in Form von theoretischem Lernmaterial vermittelt, die für die Sachkunde-Prüfung benötigt werden auf der Grundlage der Fragekataloge und der Literaturlisten sowie der oben aufgeführten Liste!
Zu Punkt 6 – ausreichende Fähigkeiten im Umgang mit Hund und Hundehalter, Kommunikation zwischen Trainer und Hundehalter (Didaktik, Vermittlung von Lerninhalten und Aufbau von Trainingsaufgaben) sollten also schon vorhanden sein, wenn die Sachkunde-Prüfung angestrebt wird.
Die Veterinärämter fordern Unterlagen vorzulegen, mit denen eine entsprechende berufliche Ausbildung oder ein beruflicher oder sonstiger langjähriger Umgang mit Hunden belegt werden kann. Als Nachweis über den beruflichen Umgang kann z. B. eine langjährige Tätigkeit in einer Einrichtung mit Hundeausbildung, als Diensthundeführer oder Hundeausbilder bei Polizei, Bundewehr oder Zoll gelten oder anderweitige Nachweise.
Daher gehe ich von umfangreichen Praxiskenntnissen aus. In dem Vorbereitungslehrgang werden die theoretischen Kenntnisse für das Fachgespräch behandelt auf der Grundlage der von den Veterinärämtern ausgegebenen Fragekataloge und Literaturlisten.